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Was darf ich für Sie tun?

Durch ständige Weiterbildung und Besuch von Fortbildungen und Schulungen bin ich immer auf dem neuesten Stand

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BRANDSCHUTZNACHWEIS BRANDSCHUTZKONZEPT

WARTUNG/INSTANDHALTUNG tragbare/fahrbare FEUERLÖSCHER NACH 
DIN 14406 TEIL 4

BRANDSCHUTZORDNUNGEN NACH DIN 14096

ERSTELLUNG UND PRÜFUNG VON FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNEN

WARTUNG/PRÜFUNG VON BRANDSCHUTZTÜREN/-TORE
FESTSTELLANLAGEN NACH DIN 14677 & DIBT

RAUCHWARN- UND KOHLENMONOXIDWARNMELDER FÜR WOHNRÄUME NACH DIN 14676

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AUSBILDUNG BRANDSCHUTZ- UND EVAKUIERUNGSHELFER

SCHULUNG IHRER MITARBEITER GEMÄS ASR 2.2

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER AUF BESTELLUNG AUCH BEI IHNEN

NEUERSTELLUNG UND REVISION IHRER FEUERWEHR-PLÄNE NACH DIN 14095

LEISTUNGEN

Brandschutz-Fachplanung aller Gebäudeklassen

Vorbeugender Brandschutz ist zu einem unerlässlichen Bestandteil in der Planung und Genehmigung sämtlicher Bauvorhaben geworden.

Ich erstelle Ihren Brandschutznachweis/Ihr Brandschutzkonzept gemäß gültiger Bauordnung für Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie Industriebau

Wartung / Instandhaltung ihrer Feuerlöscher nach DIN 14406 Teil 4

Als Sachkundiger für die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern bin ich ihr Ansprechpartner wenn es um die Instandhaltung und Wartung ihrer Herstellerunabhängigen Feurlöscher geht.

Wartung / Instandhaltung von Brandschutztüren /-tore sowie Feststellanlagen nach DIN 14677 & DIBT

Als Befähigte Person für Brandschutztüren und -tore sowie Fachkraft für Feststellanlagen verfüge ich über die Kenntnis zur Prüfung und Instandhaltung Ihrer Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen, ob Drehflügel oder Schiebetore.

Brandschutzordnungen Teile A, B und C  nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung enthält zusammenfassend Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. 

Die Brandschutzordnungen sind an die jeweiligen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen anzupassen und zu Schulen. 

Auch hier stehe ich Ihnen von der Erstellung, der Anpassung bis hin zur Fach- und Sachgerechten Schulung Ihrer Mitarbeiter gerne zur Seite

Erstellung und Prüfung von Flucht und Rettungsplänen

Neben den Flucht- und Rettungsplänen, welche für die Mitarbeiter und Besucher eine einfache Vermittlung von Informationen im Brand- und Evakuierungsfall darstellen.

Bereits in der Genehmigunsphase Ihres Projektes, stellen diese Pläne einen wichtigen Baustein dar.

Rauchwarn- und Kohlenmonoxidwarnmelder für Wohnräume nach DIN 14676

Ende 2016 wurde es zur Pflicht, Rauchwarnmelder in privaten Bestandsgebäuden. 

Hierbei geht es um die sog. Brandfrüherkennung, da durch den Bewohner der Brandrauch oft nicht wahrgenommen wird, dienen die Melder als "Frühwarner". Diese detektieren den Brandrauch schon dann, wenn gerade ein Brand entsteht und gibt Ihnen die Chance vor ausbreiten des Feuers das Gebäude zu verlassen.

 

Rauchmelder retten leben.

 

Als Fachkraft für Rauchwarn- und Kohlenmonoxidmelder in Wohnräumen nach DIN 14676 berate ich Sie gerne und Erstelle ein entsprechendes Standortkonzept für Ihre Rauchwarn- und Kohlenmonoxidwarnmelder.

Außerdem können Sie die Melder direkt bei mir beziehen.

Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer  nach 
ASR 2.2 sowie die Unterweisung ihrer Mitarbeiter und Beschäftigten

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit und Ausbildung in Sachen Brandschutz.

Die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern in THEORIE und PRAXIS übernehme ich gerne für Sie.

Außerdem müssen alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich über die Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Feuerlöscher, Alarmierungseinrichtungen) unterwiesen sein, zudem müssen neue Mitarbeiter im Sinne der Erstunterweisung geschult werden.

Brandschutzbeauftragter auch in Ihrem Unternehmen

Der Brandschutzbeauftragte wird vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt und ist speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt und aktualisiert.

Viele Unternehmen nutzen die Gelegenheit, einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten einzusetzen, da die Ausbildung eines Mitarbeiters oft viel Kosten und Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

 

Fragen Sie mich gerne, ich helfe Ihnen weiter. 

Neuerstellung und Revision Ihrer Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 dienen in erster Linie der Feuerwehr, um sich schon auf dem Anfahrtsweg zum Objekt einen ersten Eindruck zu verschaffen.

Meistens sind die existierenden Pläne nicht mehr nach Norm oder einfach nicht mehr Stand der Dinge.

In Absprache mit der örtlichen Feuerwehr und den zuständigen Stellen plane ich gerne für Sie.

RUFEN SIE MICH AN

Tel.: +49 (0) 15143283865

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© 2024 Brandschutz und Sicherheit Gröninger, Marius Gröninger

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